Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Mietvertrag Ferienhaus TOLE
- Das Ferienhaus wird nur bis zum Tag der Fälligkeit reserviert. Geht die Anzahlung nicht termingerecht ein, so ist der Vermieter berechtigt, das Ferienobjekt anderweitig zu vermieten.
- Der Ort der Schlüsselübergabe erfolgt nach Absprache. Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr besenrein und mit gewaschenem Geschirr / entleertem Geschirrspüler zur Endreinigung freizugeben. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Frist fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen neu vereinbart werden.
- Der Vermieter darf nach vorheriger Absprache mit dem Mieter das Objekt betreten. In besonderen Situationen, z. B. Gefahr für andere Gäste oder das Mietobjekt, darf der Vermieter das Objekt auch ohne Anwesenheit des Mieters öffnen und betreten.
- Der Mieter darf das Ferienquartier ausschließlich für private Erholungszwecke nutzen. Jedwede gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Weiter- und Untervermietung. Mehr als im Mietvertrag aufgeführte Personen dürfen nur nach einer entsprechenden Vertragsänderung mit dem Vermieter aufgenommen werden. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters mitgebracht werden. Die Hausordnung ist zu beachten.
- Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietgegenstandes. Der Vermieter kann nicht haftbar gemacht werden für Straßen- bzw. Bauarbeiten, die er nicht selbst zu vertreten hat. Der Mieter zahlt auch dann den vollen Mietpreis, wenn er meint, dass die Ferienunterkunft trotz Beschreibung seinen Vorstellungen nicht entspricht. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen.
- Führt ein Mangel des Mietobjekts zu Sach- und Vermögensschäden, so haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter und anderen zum Aufenthalt in dem Mietobjekt berechtigten Personen für diese Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung des Vermieters für ein Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ist gleichfalls auf deren Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Wird die Ferienunterkunft nicht im vertragsmäßigen Zustand angetroffen, sind etwaige Mängel unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Für die Dauer des nicht vertragsmäßigen Zustandes des Ferienobjektes kann eine entsprechende Herabsetzung des Mietpreises erfolgen, sofern die Mängelbeseitigung nicht in angemessener Frist erfolgt. Die Minderung tritt nicht ein, wenn der Mieter den Mangel nicht sofort nach Bezug angemeldet hat.
- Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt schonend und pflegend zu behandeln. Der Mieter haftet für jede Verursachung.
- Kraftfahrzeuge können auf dem laut Objektbeschreibung aufgeführten kostenfreien Parkplatz auf eigene Gefahr geparkt werden. Ein zusätzlicher Stellplatz im Ort kann nur auf einem öffentlichen Parkplatz gegen Gebühr in Anspruch genommen werden. Das Abstellen von Wohnwagen und Campinganhängern muss angefragt und schriftlich vom Vermieter bestätigt werden. Zelten auf dem Grundstück ist verboten.
- Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nur auf Anfrage und gegen Entgelt möglich. Sofern der Aufenthalt von Haustieren mit gebucht wurde, wird das in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Die Hausordnung ist zu beachten.
- Stellt der Eigentümer dem Mieter einen kostenlosen Internetzugang zur Verfügung, übernimmt dieser jedoch keine Haftung für die einwandfreie Funktion der Geräte sowie die Leistung des Providers. Schadensersatzansprüche wegen einer fehlenden Verbindung o. ä. sind ausgeschlossen. Der Mieter ist verantwortlich für alle Aktivitäten im Internet während der vereinbarten Mietzeit. Der Provider speichert die Verbindungsdaten bis zu 6 Monaten, so dass ein etwaiger Aufruf strafrechtlich relevanter Seiten nachvollziehbar ist.
- Bis 31 Tage vor Reisebeginn kann der Termin nach Verfügbarkeit gegen eine Gebühr von 25,- € auf schriftlichen Wunsch umgebucht werden.
- Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, hat der Eigentümer einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:
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bis zum 31. Tag vor Leistungsbeginn: 25 %
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ab dem 21. Tag vor Leistungsbeginn: 35 %
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ab dem 14. Tag vor Leistungsbeginn: 45 %
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ab dem 07. Tag vor Leistungsbeginn oder bei Nichtantritt: 80 %
Bei späterer Anreise oder vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung. Die Rücktrittserklärung / Stornierung hat schriftlich gegenüber dem Vermieter zu erfolgen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung inkl. einer Reiseabbruchsversicherung. -
Der Mietvertrag kann seitens des Vermieters infolge eines Eintreffens von Fällen höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die außerhalb der Einflusssphäre des Vermieters liegen, fristlos gekündigt werden.
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Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform, ebenso eine etwaige Aufhebung dieser Schriftklausel.